Kinder brauchen besonderen Schutz. Es gibt Behörden die sich darum kümmern, wenn etwas hier falsch. Es gibt zahlreiche Gesetze und Verordnungen über deren Einhaltung diese Behörden, in aller Regel die Jugendämter, wachen. Aber auch wir im Waldheim haben hier einen gesetzlichen Auftrag, wenn es darum geht Kinder zu schützen. Uns geht es da wie Schulen oder auch Vereinen, die darauf achten sollen, dass sich Kinder gut entwickeln können und in ihren Familien bzw. ihren persönlichen Umfeldern keine Gefahr besteht, dass sie in irgendeiner Form Schaden erleiden.
Die Thematik um die es hier geht ist die sog. Kindeswohlgefährdung. Wir haben hier im Wesentlichen zwei Aufgaben.
- Zum einen sollen wir mit offenen Augen den uns anvertrauten Waldheimkindern begegnen. Hinweise auf eine Gefährdung könnten bei Kindern z.B. übermäßige Ängstlichkeit, häufige blaue Flecken, Anzeichen von Verwahrlosung und eine abgemagerte Erscheinung sein. Hier sollen wir ein wenig darauf schauen und bei Bedarf aktiv werden. Nun ist es so, dass wir die Kinder für relativ kurze Zeit sehen – gerade mal zwei Wochen. Da tut man sich manchmal schwer damit. Denn blaue Flecken und Klamotten, die auch mal dreckig werden dürfen, gehören ein Stück weit zum Waldheim dazu. Das muss nicht gleich Misshandlung oder Verwahrlosung sein. An dieser Stelle deshalb die Bitte in solchen Fragen immer zur Waldheimleitung zu können. Damit gebt ihr die Verantwortung ab und die Leitung ist auch darin geschult, wie man damit (rechtlich) umzugehen hat.
- Zum anderen werden uns die Kinder während des Waldheims auch von den Eltern anvertraut. D.h. auch wir haben dafür zu sorgen, dass sie keiner Gefährdung ausgesetzt sind. Zudem sind wir Mitarbeitenden in der Pflicht vor dem Waldheim uns klar dazu zu bekennen, dass wir bisher keine Gefahr für Kinder waren und uns dazu verpflichten auch während unserer Waldheimmitarbeit keine Gefährdung für die Kinder darzustellen.
Mitarbeitende mit besonderer Verantwortung müssen dafür ein sog. erweitertes polizeiliches Führungszeugnis bei einer Vertrauensperson der Waldheim-Leitung vorlegen. Für alle anderen Mitarbeitenden ist dies nicht verpflichtend. Wer das möchte kann das jedoch tun. Verpflichtend für alle ist jedoch die Abgabe einer Selbstverpflichtungserklärung. Dazu weiter unten mehr.
Infobroschüre zur Kindeswohlgefährdung
Da das Thema etwas komplexer ist und man manche Dinge auch später mal nachlesen möchte haben sich die Träger der evang. Jugend und Waldheimarbeit in Württemberg Zeit genommen und eine ganz gute Broschüre verfasst, die sich dem Thema widmet. Hier geht es darum mehr darüber zu erfahren wann eines Kindeswohlerfahrung vorliegen könnte, wie man damit umgeht und welche rechtlichen Dinge noch von Interesse sind.
Die Broschüre heißt Handlungsleitfaden Evangelische Jugendarbeit in kann im PDF-Format heruntergeladen werden.
Unser Umgang mit Kindeswohlgefährdung
- Abgabe der Selbstverpflichtungserklärung
Es gibt zwei Möglichkeiten für die Abgabe der Selbstverpflichtungserklärung. Zum einen gibt es im Rahmen der Waldheimvorbereitung ein Liste, auf der jeder Mitarbeiter mit seiner Unterschrift die Einhaltung der Selbstverpflichtung bestätigt. Alternativ kann jede/r für sich das Formular herunterladen , ausfüllen und unterschreiben der Leitung des jeweiligen Waldheimabschnitts vorlegen. - Abgabe der erweiterten polizeilichen Führungszeugnis (nur verbindlich für Mitarbeitende mit besonderen Aufgabenbereichen)
- Mit offenen Augen durchs Waldheim-Leben gehen
- Ruhe bewahren
- Bei Auffälligkeiten die Waldheim-Leitung informieren
- Information der Behörden erst nach Rücksprache mit der Waldheim-Leitung
Sollte etwas unklar geblieben sein, bitte offene Fragen mit der Waldheim-Leitung klären.
