Aufsichtspflicht

Das Waldheim ist kein rechtsfreier Raum. Auch für uns gelten die Regeln, die der Gesetzgeber bei der Beaufsichtigung von Kindern und Jugendlichen festlegt. Mitarbeitende übernehmen hier eine Stellvertreterrolle, denn sie nehmen hier zahlreiche Aufgaben, die sonst von den Eltern wahrgenommen werden.

An dieser Stelle geht es um die sog. Aufsichtspflicht. Diese wird von den Eltern während der Waldheimzeit an den Träger, also die evang. Kirchengemeinde übertragen, der diese dann wieder an die Mitarbeitenden delegiert. Da das alles ein wenig komplizierter ist haben wir hierzu nachfolgend zum einen eine kurze Präsentation mit den wesentlichen Aspekten sowie einen Text, der sehr gut aufzeigt an was man im Kontext der Aufsichtspflicht denken muss.

Die elementaren Stufen der Aufsichtspflicht sind

  1. Vorsorgende Information, Belehrung und Warnung
  2. Ständige Überwachung
  3. Eingreifen von Fall zu Fall und Gefahren abwenden

Die Aufsichtspflicht berührt immer wieder andere Themen. Sei es ob bei der Vorbereitung und Durchführung eines Geländespiels oder bei der Beachtung von Gefahren bei einem Ausflug. Gerade weil es immer wieder auftaucht und sich die Fragestellungen von Fall zu Fall unterscheiden, wird das immer wieder von den Leitungen angesprochen. Wenn es Fragen dazu gibt, insbesondere wenn ihr unsicher seid, dann geht auf die Leitungen zu.