Als Waldheim unterliegen wir dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Jeder Mitarbeitende außerhalb der Küche muss sich deshalb regelmäßig unterweisen lassen. Mindestanforderung ist die Unterweisung nach §34 IfSG. Sie hat eine Gültigkeit von zwei Jahren, d.h. man muss spätestens nach zwei Jahren (also im dritten Jahr und vor Beginn des Waldheims) eine Auffrischung der Infektionsschutzschulung machen. Für Mitarbeitende in der Küche gelten besondere Regeln und eine besondere Schulung nach §43 IfSG.
Wir empfehlen allen Mitarbeitenden die Schulung nach §43 IfSG. Das Gesetz wurde nämlich zwischenzeitlich so reformiert, dass man für Ehrenamtliche ein lebenslang gültiges Zertifikat bekommen kann. Das macht es sowohl für die Mitarbeitenden als auch für die Verwaltung einfacher.
Man kann diese Schulung entweder bei den staatlichen Gesundheitsämtern oder freien Dienstleistern besuchen. Wenn man die Schulung in Präsenz macht fallen Kosten an. Es gibt jedoch auch Möglichkeiten diese Schulungen Online und sogar kostenfrei zu machen.
Online-Schulung
Wir empfehlen hier die Schulung über das Angebot der Stadt Stuttgart in Zusammenarbeit mit Service-BW. Wenn ihr dort die richtigen Angaben macht, fallen keine Kosten an.
Was braucht man dazu:
- Ein internetfähiges Endgerät (PC, Tablet, Smartphone) mit einem Lautsprecher
- Einen Identitätsnachweis. Dies kann ein elektronischer Personalausweis sein oder gut lesbare Kopien eines amtlichen Ausweises (Personalausweis, Reisepass). Die Kopie muss als Datei entweder im PDF oder JPG-Format vorliegen. Wichtig: bereitet das vor, bevor ihr mit der Belehrung startet.
- Ein Postfach bei Service-BW. Das müsst ihr mit einer gültigen E-Mailadresse anlegen. Ihr braucht u.a. noch ein Passwort, persönliche Angebot und den unter 1. erwähnten Identitätsnachweis. Im Rahmen des Registrierungsprozess bekommt ihr noch ein Wiederherstellungspasswort, das ihr nicht verlieren solltet. Also einen Zettel bereitlegen oder einen Screenshot machen.
- Den Zugang zur Schulung. Die Empfehlung ist über die Webseite der Stadt Stuttgart einzusteigen. Denn wenn dort ist die Belehrung kostenfrei, wenn man die richtigen Eingaben auf den Seiten. https://www.stuttgart.de/leben/gesundheit/infektionsschutz/lebensmittelhygiene – da landet ihr schon mal auf der richtigen Seite. Dort findet ihr im unteren Bereich einen weiteren Link mit den ‘Anmeldung zur Online-Belehrung’. Von dort aus werdet ihr weitergeleitet auf die Seite von Service-BW.
- Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen – ungefähr so müsste der Titel der Seite heißen. Weiter unten müsste Stuttgart als Ort vorausgewählt sein.
- Klickt auf ‘Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz online absolvieren’ – das führt euch zur nächsten Seite
- Nun seid ihr auf der Seite, wo ihr angeben müsst, wo ihr wohnt. Gebt dort Baden-Württemberg als Wohnort ein und klickt auf weiter
- Auf der nächsten Seite müsst ihr angeben, wie ihr euch ausweist. Das kann elektronisch erfolgen oder aber mit der oben erwähnten Kopie des Ausweises als Datei.
- Dann gebt ihr an, dass das für ein Ehrenamt ist. Klickt anschließend auf weiter.
- Auf der Folgeseite müsste jetzt stehen, dass die Belehrung nichts kostet. Klickt auf weiter.
- Nun folgt eine Zwischenseite mit dem Hinweis, dass man sich anmelden muss – klickt dort ‘Zur Anmeldung’
- Ihr seid jetzt auf der Anmeldeseite für das Servicekonto. Das braucht ihr zwingend. Wenn ihr eines habt könnt ihr euch anmelden. Ihr könnt auch einen Online-Ausweis verwenden. Wenn ihr all das nicht habt müsst ihr euch registrieren. Da müsst ihr euch alleine durchhangeln
- Nach erfolgreicher Registrierung/Anmeldung landet ihr bei den persönlichen Angaben. Die bitte inklusive erforderlicher Angaben zum Ausweis eingeben. .
- Der Rest ist dann nicht mehr ganz so aufwändig. Folgt den Anweisungen.
- Wenn ihr erfolgreich zum Ende kommt gibt es ein Zertifikat. Das braucht dann die Kirchenpflege. Da reicht eine Kopie, die auch Online an die Kirchenpflege geschickt werden kann.
Wichtig: ohne gültigen Infektionsschutz keine Teilnahme am Waldheim als Mitarbeiter.
Rechtliche Infos
Der Arbeitgeber/Träger hat alle Beschäftigten in seiner Einrichtung zu belehren. Er kann diese Aufgabe auch delegieren. Die Teilnahme an der Belehrung ist zu dokumentieren und der zuständigen Behörde nachzuweisen.
Turnus der Belehrung: alle zwei Jahre.
