Beim Arbeitsschutz geht es um die Vermeidung von Arbeitsunfällen und gesundheitsgefährdenden Belastungen bei der Arbeit. Jede Organisation, in der gearbeitet wird, ist verpflichtet die Beschäftigten entsprechend zu schützen. Dies gilt auch für uns im Waldheim. Die Organisation – also das Waldheim – ist verpflichtet einmal im Jahr die Mitarbeitenden im Arbeitsschutz zu unterweisen.
Die Unterweisung wird derzeit in einer Kombination aus Selbststudium und Begehung des Waldschlösslegeländes durchgeführt. Beim Selbststudium ist zwingend die allgemeine Unterweisung für Arbeitsschutz in Form der Zusammenfassung durchzuarbeiten.
Darüber hinaus gibt es zusätzliche Infos in der Langform der Unterweisung oder in Form eines schon etwas älteren Videos auf Youtube, das für den Tennwengert erstellt wurde (wird vermutlich fürs nächste Jahr fürs Waldschlössle neu erstellt). Die Begehung des jeweiligen Aufgabenbereiches (Küche, Gruppe, zBV/Hilfssheriff) zu Beginn des Waldheims rundet das Thema Arbeitsschutz ab. Sollten sich während des Waldheims bedingt der den äußeren Rahmen, den Programmablauf (insbesondere beim Ausflug) oder spezielle Situationen arbeitsschutzrelevante Punkte ergeben, wird im Rahmen der regelmäßigen Besprechungen auf Neuerungen oder Veränderungen hingewiesen. Bei Bedarf werden die bestehenden Arbeitschutzinformationen angepasst.
Wichtig: Grundsätzlich erfolgt die Unterweisung rechtzeitig zum Beginn des Waldheims. Sie ist durch Unterschrift auf der entsprechenden Liste bestätigen.
